Nutzungsbedingungen & Datenschutz

Stand: 09.11.2021 

Letzte Änderungen:

  • II. Nutzung der Sportanlage
  • V. Haftung für Schäden an Personen

I. Inhalt des Onlineangebotes

Der Tennis-Club 1964 Rockenhausen e.V. übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Der Tennis-Club 1964 Rockenhausen e.V. haftet nicht für Abweichungen der Programminhalte von Originaltexten, Übertragungsfehler von Schriftstücken und Irrtümer bei Dokumenten, die für die Webseiten erstellt wurden, sowie für unbefugte Veränderung der Angaben auf dem Server durch Dritte. Der Nutzer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er die abrufbaren Inhalte einschließlich eventueller inhaltlicher oder technischer Fehler auf eigene Gefahr abruft. Haftungsansprüche gegen den Tennis-Club 1964 Rockenhausen e.V., welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Tennis-Clubs 1964 Rockenhausen e.V. kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Der Tennis-Club 1964 Rockenhausen e.V. behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

II. Nutzung der Sportanlage

Mit dem Betreten des Clubheims akzeptiert der/die Nutzer/in die aktuell gültige Hallenordnung sowie die von Seiten des Gesetzgebers jeweils aktuell gültige Rechtsgrundlage in Zusammenhang mit der Ausübung des Tennissports in der Tennishalle des Tennis-Clubs 1964 Rockenhausen e.V. Darüber hinaus akzeptiert der/die Nutzer/in alle weiteren Vorgaben, welche durch den Vorstand des Tennis-Clubs 1964 Rockenhausen e.V. im Zusammenhang mit der Ausübung des Tennissports in besagter Tennishalle erlassen werden. 

Ergänzung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (Covid-19): Für den Zeitraum einer gesetzlichen Vorgabe für die Erfassung von Kontaktdaten ist der/die Buchende des Hallenplatzes für die ordnungsgemäße Erfassung dieser verantwortlich. Der Tennis-Club 1964 Rockenhausen e.V. stellt hierzu die erforderliche Infrastruktur zur Kontaktdatenerfassung bereit. Ferner behält sich der Tennis-Club 1964 Rockenhausen e.V. vor die Einhaltung der Auflagen regelmäßig zu kontrollieren und Verstöße an das zuständige Ordnungsamt zu melden.

Zuwiderhandlung gegen die hier genannten Punkte kann mit Ausschluss der betreffenden Person/en, ohne Recht auf Rückerstattung der Nutzungsgebühr, von der Hallennutzung geahndet werden.

III. Rückerstattung und Vergütung

Stornierung von Einzelstunden: Bei der Stornierung von Einzelstunden wird der gezahlte Betrag in Form der gewählten Zahlungsweise zurückerstattet. Voraussetzung hierfür ist, dass die Stornierung fristgerecht bis spätestens 24h vor Spielbeginn erfolgt ist. Bei Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt lediglich eine Rückerstattung in Form eines Guthabens auf das jeweilige Benutzerkonto, falls der Platz zu storniertem Termin neu gebucht wird.

WICHTIG: Ab der Saison 2020/21 werden Guthaben, welche durch die Freigabe von Abonnementterminen gutschgeschrieben wurden zum Ende der jeweiligen Wintersaison annuliert. Das heißt, dass so erzielte Guthaben nicht mehr in die darauf folgende Saison übertragen werden können. Guthaben, die in der Saison, in der diese angefallen sind, nicht aufgebraucht werden, verfallen dementsprechend mit Ablauf der jeweiligen Wintersaison. Dies gilt ebenso für Guthaben, welche bereits vor der Saison 2020/21 gutgeschrieben wurden. Nicht genutzte Guthaben verfallen zum Ende der Saison 2020/21. 

Dies betrifft keine Guthaben, die in Form von Gutscheinen oder Flex-Abos erworben wurden. Für weitere Fragen stehen Ihnen Frau Nicole Kämmer (hallenbuchung@tc-rockenhausen.de) zur Verfügung.

IV. Haftung aufgrund von Schäden

Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Schäden an der Einrichtung des Clubheims, der Tennishalle, der Außenanlage sowie an dem in diesen enthaltenen Inventars nachvollzogen werden und wir uns vorbehalten diese zur Anzeige zu bringen. Treten darüber hinaus Schäden an zuvor genannten Einrichtungen aufgrund der Zuwiderhandlung gegen die Hallnordnung auf, so sind diese unverzüglich zu melden und werden je nach Schadenshöhe - mindestens jedoch mit 100,00 € (in Worten: einhundert Euro) - in Rechnung gestellt. Die Hallenordnung ist vor Betreten der Halle zu lesen und von allen Nutzern der Tennishalle zu akzeptieren. Die Hallenordnung befindet sich links neben der Zugangstür zur Tennishalle. Besonders weisen wir auf das Betreten der Tennishalle mit nicht-konformen Tennisschuhen (Tennisschuhe mit Fischgrätenprofil frei von Verschmutzungen wie Staub, Ziegelmehl, Abrieb oder Substanzen die zu einer Schädigung oder Veschmutzung des Teppichbodens führen können) hin. Eine Reinigung des Teppichbodens wird je nach Reinigungsaufwand und -kosten - mindestens jedoch mit 100,00 € (in Worten: einhundert Euro) - in Rechnung gestellt.

Darüber hinaus ist die Bedienung der Regelungstechnik (Bsp. Heizung, Licht, etc.) ausschließlich dem Betriebspersonal vorbehalten. Widerrechtliches Bedienen dieser Einrichtungen wird auf Basis der daraus resultierenden finanziellen Mehrbelastung des Hallenbetreibers (hier: Tennis-Club 1964 Rockenhausen e.V.) - mindestens jedoch mit 200,00 € (in Worten: zweihundert Euro) - in Rechnung gestellt.

Zuwiderhandlung gegen die hier genannten Punkte kann mit Ausschluss der betreffenden Person/en, ohne Recht auf Rückerstattung der Nutzungsgebühr, von der Hallennutzung geahndet werden.

V. Haftung für Schäden an Personen

Die Nutzung der Tennishalle des Tennis-Clubs 1964 Rockenhausen e.V. erfolgt auf eigene Gefahr. Der Tennis-Club 1964 Rockenhausen e.V. übernimmt keinerlei Haftung bei Sach- und Körperschäden, sowie für den Ersatz liegengebliebener oder abhandengekommener Gegenstände.

VI. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Dieser Haftungsausschluss ist Teil des Internetangebotes des  Tennis-Clubs 1964 Rockenhausen e.V.. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.